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Grundbuchgesuch
Seit 1. Juli kann ein Pfandrecht nicht mehr durch Vorlage der Löschungserklärung beim Grundbuch auf unbürokratische und kostengünstige Weise gelöscht werden. Es ist hierzu die Vorlage eines schriftlichen Gesuchs mit besonderen Formvorschriften erforderlich. Dazu wird man üblicherweise auf einen Notar verwiesen. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Nachstehend finden Sie die Vorlage für ein solches Ansuchen, welche sie selbst mit den nötigen Ergänzungen versehen können. Es besteht aus 2 Dokumenten. Nicht vergessen genügend Geld mitzunehmen; es kostet €45,00.
Vorlage Grundbuchgesuch
Vorlage Beschluss
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